Versand
Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen, wenn nicht anderes schriftlich im Angebot vereinbart wurde, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. In der Regel sind bei einem Versand über Schiff, die Versandkosten bis zur Anlandung im Hafen im abgegebenen Preis inklusive. Anders ist bei Sendungen, die per Luftfracht erfolgen. Speditionskosten im Inland oder in Europa oder sonstwo gehen, wenn nicht anders ausgewiesen stets zu Lasten des Auftragnehmers und können nachberechnet werden. Auch bei Aufträgen unterhalb einer womöglich vereinbarten Frachtfreigrenze bleibt die Wahl der Versandart und des Versandweges bei Fehlen von Vereinbarungen dem Verkäufer nach bestem Ermessen überlassen, ohne Haftung für schnellste Wege und billigste Verfrachtung.
Frei-Haus-Lieferung erfolgt in jedem Fall nur bei LKW-Gelegenheit ausschließlich an eine Käufer-Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland und nicht an mehrere. EU-weite Lieferungen bedürfen einer schriftlichen Regelung, sind ansonsten unfrei.
Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, ohne dass die Sendung vom Verkäufer freigemacht worden ist, so hat der Käufer die Frachtpapiere und den Nachweis des Erhalts der Ware vorzulegen und erhält als Ausgleich dann eine Frachtvergütung.
Werden Waren vom Lager des Verkäufers zur ausschließlichen Verfügung des Käufers bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (Abrufaufträge), so hat der Käufer innerhalb der vereinbarten Maximalfristen abzunehmen. Nach deren Ablauf kann sofortige Auslieferung erfolgen, ohne dass dies seitens des Verkäufers angezeigt wird.
Bei Warenanlieferungen auf EURO - Paletten ist vom Käufer eine entsprechende Anzahl EURO - Paletten im Austausch zurückzugeben. Werden EURO - Paletten nicht zurückgegeben, findet eine Berechnung gemäß unserer zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Konditionen statt.
Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer oder einen Erfüllungsgehilfen gilt die Sendung als vollständig und korrekt angenommen, auch dann, wenn nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde.
Bei Annahmeverzug des Käufers hat dieser dem Verkäufer die ihm entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nach seiner Wahl entweder nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abnahme anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen oder den Käufer mit angemessener erneuter Fristsetzung zu beliefern. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
Lieferzeit
Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
Werden Fixtermine für die Lieferung ausdrücklich vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme. Verlangt der Käufer nachträglich Änderungen, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch den Verkäufer.
Gerät der Verkäufer mit der Lieferung schuldhaft in Verzug, so beschränken sich die Rechte des Käufers auf den Rücktritt vom Vertrag, dies jedoch nur dann, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 1/3, mindestens jedoch um 5 Arbeitstage, überschritten wird.
Soweit Waren vom Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, gerät er nicht in Verzug, bevor er selbst beliefert wurde. Im Übrigen kann er sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit der Ware lösen, sofern er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und eine evtl. bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich erstattet.
Mängel der Lieferung
Die Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers bestimmen sich nach §377 HGB.
Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
Für mangelhafte Ware kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder Lieferung einer mangelfreien Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Der Verkäufer bestimmt, ob im gegebenen Fall die Option Minderung des Kaufpreises oder die Option Lieferung mangelfreier Ware zum Tragen kommt. Der Verkäufer kann sich nach den gesetzlichen Regelungen auf Verweigerung der Nacherfüllung berufen. Der Käufer hat bei Verlangen der Nacherfüllung dem Verkäufer eine angemessene Frist zu gewähren. Zuvor ist dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die angezeigten Mängel an einem von ihm bestimmten Ort oder an Ort und Stelle festzustellen. Der Verkäufer hat das Recht auf Rückholung der Ware, sowie das Recht, den Ort der Mängelprüfung zu bestimmen.
Soweit Waren vom Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm gegen den Vorlieferanten zustehenden Rechte.
Unmöglichkeit der Lieferung
Der Verkäufer kann eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, sofern er aus Gründen, die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen (z.B. Rohstoffengpässe, Streiks, Maschinenschäden, Naturkatastrophen, Feuer, Unmöglichkeit der Lieferung des Zulieferers) zur Einhaltung der Lieferfrist oder zur Lieferung zu einem zumutbaren späteren Zeitpunkt nicht in der Lage ist.
Der Verkäufer hat dem Käufer derartige Umstände unverzüglich mitzuteilen und evtl. erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.